Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Werkleistungen und Warenlieferungen von uns, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung.
1.2. Abweichende Vereinbarungen zu diesen Geschäftsbedingungen, Nebenabreden und Zusicherungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns in Textform bestätigt sind.
2. Angebote und Preise
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, es ist bei der Angebotsabgabe ausdrücklich etwas anderes erklärt.
2.2. Die Preise gelten nur dann als Festpreise, wenn sie von uns schriftlich zugesagt sind. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr verstehen sich unsere Preise als Nettopreise.
2.3. Eine Verpflichtung zur Herstellung oder Lieferung nach einer mündlichen Auftragsvergabe besteht nur, wenn wir den Auftrag in Textform bestätigt haben.
3. Lieferung, Verzug
3.1. Die Liefer- und Montagefristen sind unverbindlich, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.
3.2. Sofern wir mit der Lieferung oder Montage in Verzug geraten, bestimmen sich die Rechte des Auftraggebers nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Handelt es sich um einen kaufmännischen Geschäftsverkehr, sind Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung/Montage ausgeschlossen, es sei denn, die Nichtlieferung oder verspätete Lieferung/Montage ist auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zurückzuführen. Der Auftraggeber darf Teillieferungen nicht zurückweisen.
4. Abnahme
4.1. Unsere Herstellungs- und Montagearbeiten sind vom Auftraggeber abzunehmen. Nimmt der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung, gilt die Abnahme sechs Werktage nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Die Abnahme gilt ferner zwölf Werktage nach schriftlicher Mitteilung der Fertigstellung als erfolgt, sofern wir den Auftraggeber hierauf ausdrücklich hingewiesen haben.
4.2. Handelt es sich um einen Vertrag im kaufmännischen Geschäftsverkehr, hat der Auftraggeber Beanstandungen unverzüglich durch schriftliche Erklärung zu rügen.
5. Zahlung
5.1. Die Zahlung hat, sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen sind, zu 75 % nach Herstellung und der Rest nach Abnahme zu erfolgen. Eine Aufrechnung ist nur mit einer unbestrittenen bzw. rechtskräftig festgestellten Gegenforderung möglich. Zurückbehaltungsrechte können nur aus demselben Vertragsverhältnis hergeleitet werden.
5.2. Skontovergütung muss schriftlich vereinbart werden. Eine Skontovergütung wird nur für die Rechnungsendsumme gewährt, wenn sämtliche Zahlungsfristen, auch Teilzahlungen fristgerecht eingehalten worden sind.
6. Gewährleistung
6.1. Sowohl bei Lieferungen mit von uns hergestellter Ware als auch mit Fremdfabrikaten und bei Montagearbeiten beschränkt sich die Haftung für Mängel der Ware bzw. der Ausführung auf Nachbesserung oder sofern diese nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand durchzuführen ist, auf Ersatzlieferung. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht in angemessener Frist oder schlägt sie drei Mal fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
6.2. 6.3. Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Der Auftraggeber hat offensichtlich Mängel der Lieferung oder Montageleistung binnen einer Ausschlussfrist von 14 Tagen ab Empfang oder Fertigstellung der Montage schriftlich anzuzeigen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gelten hinsichtlich der Mängelanzeige die Vorschriften des Handelsgesetzbuches, namentlich §§ 377, 378, 381 II HGB.
Schadensersatzansprüche und eine Haftung für Mangelfolgeschäden schließen wir aus, es sei denn, uns trifft grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden.
7. Sonstige Schadensersatzansprüche
7.1. Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
7.2. Für von Kunden in unsere Geschäftsräume eingebrachte Sachen übernehmen wir keine Haftung. Die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Die gelieferten Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und ist der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die Verpflichtung zur Zahlung bleibt hiervon unberührt.
8.2. Wird Vorbehaltsware vom Auftraggeber veräußert, so tritt er schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 20 % an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
8.3. Wird Vorbehaltsware vom Auftraggeber als wesentlicher Bestandteil in die Yacht eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
8.4. Wird Vorbehaltsware vom Auftraggeber als wesentlicher Bestandteil in seine Yacht eingebaut, so tritt er schon jetzt die aus der Veräußerung der Yacht entstehende Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
9. Werbeaufdruck, Urheberrecht
9.1. Wir sind berechtigt, auf den von uns hergestellten Produkten unser Firmenlogo anzubringen.
9.2. Das Urheberrecht und das Recht zur Vervielfältigung von uns hergestellter Entwürfe, Zeichnungen und Skizzen verbleibt ausschließlich bei uns. Sind sie dem Besteller ausgehändigt worden, hat dieser sie auf Verlangen zurückzugeben und ist unter keinen Umständen befugt, diese anderweitig zu verwenden.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
10.2. Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 ZPO vor, ist der Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen, das Amtsgericht Oldenburg in Holstein bzw. das Landgericht Lübeck.
10.3. Für Rechtsstreitigkeiten gilt deutsches Recht.
10.4. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, solange keine Änderungen oder Neufassung bekannt gegeben werden.
Stand: November 2025